Beim Blick in den Graben wird klar, wie gefährlich hier gearbeitet wird.
Die Seitenwände sind mehr als 2 Meter hoch, ohne Böschung, ohne durchgehenden Verbau, ohne jede Sicherung.
Laut DIN 4124 und DGUV‑Regeln wäre ein Verbau ab 1,25 m Tiefe Pflicht.
Hier steht ein Arbeiter in einem instabilen Erdreich, das jederzeit nachrutschen kann.
Das ist kein „kann man so machen“, das ist schlicht verboten.
Und lebensgefährlich.
