Mutig?

Beim Blick in den Graben wird klar, wie gefährlich hier gearbeitet wird.
Die Seitenwände sind mehr als 2 Meter hoch, ohne Böschung, ohne durchgehenden Verbau, ohne jede Sicherung.

Laut DIN 4124 und DGUV‑Regeln wäre ein Verbau ab 1,25 m Tiefe Pflicht.
Hier steht ein Arbeiter in einem instabilen Erdreich, das jederzeit nachrutschen kann.

Das ist kein „kann man so machen“, das ist schlicht verboten.
Und lebensgefährlich.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert